Eigenbemühungen beim Jobcenter nachweisen (SGB 2 & 3) | Tipps

Wer schon einmal mit der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu tun hatte, kennt ihn: den Begriff der Eigenbemühungen. Er taucht in fast jedem Gespräch mit dem Vermittlungscoach oder dem Persönlichen Ansprechpartner (PAP) auf. Doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter diesem sperrigen Behördenwort? Und noch viel wichtiger: Wie können Sie diese Bemühungen am besten nachweisen, ohne im Papierchaos zu versinken?

Was sind Eigenbemühungen beim Jobcenter?

In unserer Rubrik Tipps & Praxis bringen wir heute Licht ins Dunkel.

Was zählt als Eigenbemühung bei Bürgergeld und Arbeitslosengeld?

Eigenbemühungen beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur nachweisen.
Symbolbild (Google Gemini)

Abstrakt betrachtet sind Eigenbemühungen im Kontext des SGB II (Bürgergeld) und SGB III (Arbeitslosengeld) alle Maßnahmen, die Sie als arbeitssuchende Person unternehmen, um Ihren Leistungsbezug zu verringern oder ganz zu beenden.

Das Gesetz formuliert es so:

  • Im § 138 SGB III heißt es zu den Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit, dass man sich bemühen muss, „die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen)“.
  • Im § 15 SGB II (beim Bürgergeld) steht, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte „vor allem durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit, erforderliche Eigenbemühungen (…) mindestens unternehmen und nachweisen“ müssen.

In der Praxis reduziert sich das im Gespräch mit dem Jobcenter oft auf einen einzigen Punkt: das Schreiben von Bewerbungen und den Nachweis darüber in „geeigneter Form“.

Aber Vorsicht – das greift eigentlich viel zu kurz!

Zu den Eigenbemühungen gehört weit mehr. Ein erfolgreicher Weg zurück in den Arbeitsmarkt ist oft an persönliche Voraussetzungen geknüpft. Daher zählen (sofern sie vorher klar besprochen wurden) auch folgende Punkte zu den Eigenbemühungen:

  • Kinderbetreuung: Die aktive Suche nach einem Kita- oder Hortplatz, um Arbeitszeiten überhaupt erst zu ermöglichen oder aufzustocken.
  • Gesundheitliche Wiederherstellung: Die Teilnahme an Reha-Maßnahmen.
  • Medizinische Abklärung: Die regelmäßige Wahrnehmung von Arztterminen, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder einzugrenzen, was gesundheitlich überhaupt noch machbar ist.
  • Persönliche Klärungen: Von der Beantragung von Rentenansprüchen bis hin zum Klären von Pflegesituationen in der Familie.

Das oberste Ziel ist immer die konkrete Arbeitsaufnahme – aber eben auch das Ausräumen von ganz persönlichen Hindernissen auf dem Weg dorthin. (Und keine Sorge: Was Ihnen auf dem Arbeitsmarkt überhaupt zumutbar ist, regelt der § 10 SGB II ganz klar zu Ihren Gunsten!).

Der Kooperationsplan: Rechte, Pflichten und Unterstützung durch das Jobcenter

Damit Sie genau wissen, was von Ihnen erwartet wird, werden die erforderlichen Schritte gemeinsam mit Ihrem PAP oder Vermittlungscoach in einem Kooperationsplan (früher oft Eingliederungsvereinbarung genannt) festgehalten.

Dieser Plan ist enorm wichtig, denn er schafft Verbindlichkeit. Er sollte immer folgende Fragen beantworten:

  • Was genau ist zu tun?
  • In welchem Umfang ist es zu tun? (z.B. wie viele Bewerbungen pro Monat?)
  • Bis wann ist etwas zu erledigen?
  • Wie ist es nachzuweisen?

Ganz wichtig: Ein Kooperationsplan ist keine Einbahnstraße! Er darf nicht nur Ihre Pflichten auflisten, sondern muss zwingend auch die Unterstützungsleistungen des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit enthalten (z. B. Übernahme von Bewerbungskosten, Vermittlungsgutscheine, Fahrtkosten). Der bloße Hinweis, dass Sie ja monatlich Ihr Bürgergeld oder Arbeitslosengeld bekommen, reicht als Gegenleistung der Behörde gesetzlich nicht aus!

Eigenbemühungen nachweisen:
So dokumentieren Sie für die Arbeitsagentur

Wir kommen auf den Punkt zurück: Wie weisen Sie Ihre Bemühungen (insbesondere Ihre Jobbewerbungen) nun stressfrei nach?

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Zettelwirtschaft, unübersichtliche Excel-Tabellen oder ausgedruckte E-Mails führen oft zu Frust, vergessenen Fristen und unnötigen Diskussionen bei Ihrem nächsten Behördentermin. Genau hier hakt es in der Praxis am häufigsten, wenn der geforderte Nachweis in „geeigneter Form“ erbracht werden soll.

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Lückenlose Dokumentation: Erfassen Sie mit wenigen Klicks, wann Sie sich wo und auf welche Stelle beworben haben.

  • Übersichtlichkeit: Behalten Sie den Status Ihrer Bewerbungen (Einladung, Absage, Vorstellungsgespräch) immer im Blick.
  • Nachweis auf Knopfdruck: Generieren Sie exakt die übersichtlichen Berichte, die Ihr Vermittlungscoach oder PAP als „geeignete Form“ des Nachweises sehen möchte.

Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche: Ihren Neustart ins Berufsleben. Den nervigen Papierkram und den rechtssicheren Nachweis Ihrer Eigenbemühungen übernimmt JobAssist Plus für Sie. Probieren Sie es aus und behalten Sie im Behördendschungel immer den Überblick!