Lizenzklausel – JobAssist Plus – JobAssist Pro
(Right-to-use / Subscription)
§1 Lizenzgegenstand
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, die Software „JobAssist Plus“ oder „JobAssist Pro“ einschließlich zugehöriger Module und Funktionen zu nutzen.
Die Software wird ausschließlich als lizenzierte Nutzung, nicht als Kauf oder Eigentumsübertragung bereitgestellt.
§2 Nutzungsrecht
Der Lizenznehmer erhält ein:
-
- einfaches (nicht exklusives)
- nicht übertragbares
- nicht unterlizenzierbares
- zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes
- Recht zur Nutzung der Software („Right to use“).
Die Nutzung ist ausschließlich für eigene dienstliche Zwecke des Lizenznehmers zulässig.
§3 Lizenzmodell und Laufzeit
Die Nutzung der Software ist an die Zahlung einer laufenden Lizenzgebühr (Subscription) gebunden. Das Nutzungsrecht besteht nur solange eine gültige Lizenz vorliegt.
Mit Beendigung der Lizenz (z. B. Kündigung, Zahlungsverzug) endet das Nutzungsrecht automatisch. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Nutzung der Software nach Ablauf der Lizenz unverzüglich einzustellen.
§4 Selbsthosting und Betrieb
Der Betrieb der Software kann erfolgen:
-
- auf eigener Infrastruktur des Lizenznehmers
- bei einem Hosting-Dienstleister
- oder über Systeme des Lizenzgebers
Wichtig:
Das Nutzungsrecht ist unabhängig vom Hosting und besteht ausschließlich bei aktiver Lizenz.
§5 Einschränkungen
Nicht gestattet sind insbesondere:
-
- Weitergabe, Vermietung oder Verkauf der Software an Dritte
- Bereitstellung als eigene Dienstleistung für Dritte (SaaS-Weitervertrieb)
- Veränderung, Dekompilierung oder Reverse Engineering der Software
- Entfernung von Lizenzhinweisen oder Urheberkennzeichnungen
§6 Technische Lizenzkontrolle
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Nutzung technisch abzusichern, insbesondere durch:
-
- API-Keys
- Domain- oder Benutzerbindung
- Zugriffsbeschränkungen bei abgelaufener Lizenz
§7 Updates und Weiterentwicklung
Während einer aktiven Lizenz erhält der Lizenznehmer:
-
- Zugriff auf Updates und Weiterentwicklungen
- Fehlerbehebungen im Rahmen der laufenden Pflege
Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder Erweiterungen besteht nicht.
§8 Vertragsende
Mit Beendigung der Lizenz:
-
- erlischt das Nutzungsrecht vollständig
- ist die weitere Nutzung unzulässig
- können Zugänge und Funktionen deaktiviert werden
Bereits verarbeitete Daten des Lizenznehmers bleiben hiervon unberührt.
